AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SLR Sports GmbH – ‚Die Krafthalle‘

1) Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der SLR Sports GmbH und dem Kunden (nachfolgend Mitglied oder Teilnehmer genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
Kunden im Sinne von § 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.

2) Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Mitgliedschaft, die Teilnahme an Coaching Einheiten, Trainingseinheiten, Workshops, Seminaren und Kursen (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt) der SLR Sports GmbH, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter abschließt.
Die SLR Sports GmbH bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters oder der jeweiligen Aggregatoren zu entnehmen.

Die Präsenz-Veranstaltungen finden in von dem Veranstalter ausgewählten Räumlichkeiten statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer.
Die SLR Sports GmbH erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den die SLR Sports GmbH keinen Einfluss hat.

3) Vertragsübertragung und Teilnahmeberechtigung bei Kursen und im Freien Trainings Betrieb
Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die im Vertrag namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nicht möglich und nicht gestattet.

Die SLR Sports GmbH stellt dem Mitglied Räume, Ausstattung und Einrichtung zu festgelegten Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Mitglieder handeln hierbei auf eigene Verantwortung.

4) Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

Die SLR Sports GmbH hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung oder eines Kurses unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.

5) Bestehende Zahlungsverpflichtung

Das Mitglied ist auch bei Verhinderung aus gesundheitlichen, geschäftlichen, privaten oder anderen Gründen an die Zahlungspflicht gebunden. Außerdem berechtigt ein solcher Fall nicht zur Kündigung.
Desweiteren besteht die Zahlungsverpflichtung unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Sportangebotes. Bei eigens verschuldeter Versäumnis der gebuchten Veranstaltung ist die SLR Sports GmbH weder zu einer Folgeleistung, noch zur (Teil-) Rückzahlung des Beitrages oder des entsprechenden Betrages des Beitrages verpflichtet.

6) Anmeldung zum Freien Training

Das Mitglied ist verpflichtet sich vor Ort beim Betreten der Einrichtung über das Check-In Terminal anzumelden.

7) Anmeldung zum Kursprogramm

Das Mitglied ist verpflichtet sich rechtzeitig vor Beginn für die Teilnahme am Sportangebot über das Buchungssystem anzumelden oder durch einen Trainer vor Ort eine Eintragung im Buchungssystem vornehmen zu lassen. Versäumt das Mitglied diese Pflicht, kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Außerdem ist das Mitglied verpflichtet sich beim Betreten der Einrichtung über den Check-In vor Ort einzuchecken.

Das Mitglied hat bei einer Versäumnis zur Anmeldung zur Veranstaltung keinen Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages oder anderer Ersatzleistungen.

8) Preisanpassungen

Die SLR Sports GmbH ist berechtigt Beitragspreise und Preise individueller Veranstaltungen für die Zukunft anzupassen. Diese werden dem Mitglied mindestens 3 Monate vor dem Wirksamwerden mitgeteilt. Hierdurch werden betriebswirtschaftliche Preisausgleiche bedingt durch beispielsweise Strom, Nebenkosten, Miete und Wasser gewährleistet. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge dürfen von der SLR Sports GmbH bis zu maximal 4,00 Euro in einem Kalenderjahr erhöht werden. In einem solchen Fall besteht kein Sonderkündigungsrecht für das Mitglied.

In allen anderen Fällen der Preiserhöhung wird dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht durch die SLR Sports GmbH eingeräumt. Das Mitglied kann das Vertragsverhältnis hierbei schriftlich, innerhalb von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen.

9) Öffnungszeiten

Die SLR Sports GmbH behält sich vor Änderungen der Öffnungszeiten, sowie des Kursangebotes vorzunehmen.
Außerdem kann es unter besonderen Umständen, wie beispielsweise durch Reparaturarbeiten zu Schließungen von jeweils höchstens bis zu einer Woche kommen. In diesem Zeitraum hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückvergütung des Mitgliedsbeitrags.

10) Außerordentliche Kündigung

Die SLR Sports GmbH ist bei Fehlverhalten des Mitgliedes, das eine Fortführung des Vertrages für die SLR Sports GmbH unzumutbar macht, zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Zeitraum ist die vereinbarte Vertragssumme bis zum vereinbarten Vertragsende zu 100% vom Mitglied zu zahlen.

Seitens des Mitgliedes ist eine außerordentliche Kündigung vor Ablauf des Vertrags durch das Mitglied ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur in bestimmten Fällen zulässig. Hierunter gehören beispielsweise eine dauerhafte Sportunfähigkeit oder eine Änderung des Wohnsitzes aus persönlichen oder beruflichen Gründen, welcher mehr als 50 km vom Einzugsgebiet der Krafthalle entfernt liegt. Eine Kündigung ist in diesen Fällen nur unter Vorlage eines Attests (Original) bzw. einer Meldebescheinigung mit beruflichem Nachweis möglich.

 

11) Pausierung von Verträgen

Die SLR Sports GmbH kann, nach eigenem Ermessen und aus Kulanz, Verträge für eine begrenzte Zeit von bis zu drei Monaten pausieren. Dies gilt jedoch nicht als Pflicht der SLR Sports GmbH, sondern als eine Möglichkeit, die aus Kulanz angeboten wird.

12) Datenschutz

Die SLR Sports GmbH verpflichtet sich die angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der DSGVO vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Daten werden von der SLR Sports GmbH bis zur Beendigung des Vertrages gespeichert.

13) Haftung für körperliche Schäden

Die Mitglieder der ‚die Krafthalle‘, sowie die Teilnehmer von Veranstaltungen haften selbstständig und eigenverantwortlich für selbstverschuldete Unfälle, Schäden oder Verletzungen, die im Rahmen des Trainings oder bei der An- und Abreise entstehen können. Andernfalls handelt das Mitglied auf eigene Verantwortung.

Das Mitglied versichert körperlich und gesundheitlich den Anforderungen, die sich aus der Nutzung der Angebote und der Teilnahme der Kurse der SLR Sports GmbH ergeben, zu entsprechen. Es wird empfohlen sich vor Antritt der Tätigkeit einer sporttauglichen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Gleiches sollte in regelmäßigen Abständen, sowie bei sonstigen (körperlichen) Beschwerden geschehen. Die SLR Sports GmbH haftet, soweit sich aus den AGB’s und der

nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadenersatz haftet die SLR Sports GmbH im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei leichter Fahrlässigkeit wird von Seiten der SLR Sports GmbH vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften, nur (1) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie (2) für Schäden aus grob fahrlässigen Pflichtverletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht), gehaftet. Die Haftung ist hierbei auf den Ersatz des vorhersehbaren, unter normalen Umständen bzw. typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden die SLR Sports GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit die SLR Sports GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

13) Haftung für Sachgegenstände

Die zuvor genannten Haftungsregelungen und -beschränkungen gelten auch für die Haftung bei Sachschäden, sowie bei Verlust oder Diebstahl von Sachen, die der Teilnehmende oder das Mitglied mitgebracht hat.
Dies gilt insbesondere auch für Gegenstände und Wertsachen, die an der Garderobe, in der Umkleide oder in den Spinden aufbewahrt werden.

Zurückgelassene und aufgefundene Sachen werden in einer Fundkiste für vier Wochen nach dem Zeitpunkt des Fundes aufbewahrt. Diese werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mitgliedes nachgesandt. Nach der Verwahrungsdauer werden die Gegenstände, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ein Verwahrungsvertrag wird hierdurch nicht begründet.

Ferner wird keine Haftung für etwaige Beschädigungen oder Diebstähle übernommen, die sich auf den Parkplätzen an den abgestellten Fahrrädern oder Fahrzeugen ereignen.

14) Parkplatzordnung

Das Mitglied akzeptiert die Parkplatzordnung. Es ist strengstens untersagt, auf Parkplätzen der anderen Mieter zu parken. Genutzt werde dürfen ausschließlich Parkplätze, die mit ‚Krafthalle‘ gekennzeichnet sind, sowie öffentlich zur Verfügung stehende Parkplätze.

15) Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist der Sitz der Krafthalle der SLR Sports GmbH in der Ettore-Bugatti-Straße 16 in 51149 Köln.

16) Urheberrecht

Dem Mitglied oder Teilnehmer der Veranstaltungen ist bewusst, dass sämtliche von der SLR Sports GmbH ausgegebenen Unterlagen, wie z.B. Trainingspläne, Übungskataloge, Handbücher, o.Ä. dem Urheberrechtsgesetz (§ 42 BG) unterliegen und somit nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

17) Bildrechte

Das Mitglied oder der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während des Trainings oder Veranstaltungen Fotos oder Videos zu Promotionszwecken aufgenommen werden können. Dieser Tatsache, sowie einer Veröffentlichung kann jederzeit widersprochen werden.

18) Forderungsabtretung und SEPA-Lastschriftmandat

Die SLR Sports GmbH ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Das Mitglied erklärt sein Einverständnis mit der Weitergabe personenbezogener Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen das Mitglied

ergebenden Forderungen und erteilt insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem Finion Capital GmbH ermächtigt wird, Zahlungen vom Konto mittels Lastschrift einzuziehen und das Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf das Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

19) Gültigkeitsdauer der AGBs:

Die SLR Sports GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben ab dem Zeitpunkt der Dienstleistung gültig und gelten für alle Verträge und Transaktionen zwischen der SLR Sports GmbH und dem Kunden. Die Gültigkeitsdauer dieser AGBs erstreckt sich bis zu ihrer Änderung oder Aktualisierung durch die SLR Sports GmbH. Änderungen oder Aktualisierungen dieser AGBs treten in Kraft, sobald sie auf der Website oder auf andere Weise an geeigneter Stelle bekannt gegeben wurden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden oder Teilnehmers, regelmäßig die aktuellen AGB auf der Website einzusehen und sich über etwaige Änderungen oder Aktualisierungen zu informieren.

21) Schlussbestimmungen
21.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieser AGBs, einschließlich dieser Schriftformanforderung, müssen schriftlich vereinbart werden.
21.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung werden die Parteien sich bemühen, eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung zu treffen.

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